25.06.2020: Heute jährt sich das Grundsatzurteil zur passiven Sterbehilfe zum zehnten Mal. Demnach dürfen lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden, sofern dies durch den Patienten vorher verfügt wurde. Dass der assistierte Suizid mit § 217 StGB im November 2015 unter Strafe gestellt wurde, ist, wie durch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 26.02.2020 festgestellt, verfassungswidrig.
Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2017 erlaubt unheilbar kranken Personen den Erwerb von so genannten Suizid-Betäubungsmitteln. Mehr als 100 Anträge für den Erwerb wurden bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt, doch bewilligt wurde kein einziger. Wieso nicht? Gesundheitsminister Spahn untersagt auch weiterhin den positiven Bescheid auf den Erwerb der Suizid-Betäubungsmittel. Dadurch werden Patienten nicht nur um die Freiheit dieser Entscheidung gebracht, sondern auch um ein selbstbestimmtes, ihr Leiden verkürzendes und damit würdiges Sterben.
„Die Forderung nach angemessener palliativer Versorgung ist seit langem Bestandteil des Grundsatzprogramms der PIRATEN. Die menschliche Würde muss auch im letzten Lebensabschnitt Erfüllung finden – für uns ist dies auch das Recht eines Menschen auf freie Entscheidung, wie und wann dieses Leben enden soll. Dass Herr Spahn, derzeit Gesundheitsminister, angesichts höchstrichterlicher Entscheidungen noch immer den Ignoranten gibt, ist ein Skandal. Sterbehilfe auch in wohlorganisierter Form, rechtlich mit dem Begriff „geschäftsmäßig“ beschrieben, ist nach den Urteilen zulässig und muss nun umgehend möglich gemacht werden!“, so Martina Scharmann, Vorsitzende des Kreisverbandes der Piratenpartei Frankfurt am Main.
25.06.2020: Heute jährt sich das Grundsatzurteil zur passiven Sterbehilfe zum zehnten Mal. Demnach dürfen lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden, sofern dies durch den Patienten vorher verfügt wurde. Dass der assistierte Suizid mit § 217 StGB im November 2015 unter Strafe gestellt wurde, ist, wie durch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 26.02.2020 festgestellt, verfassungswidrig.
Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2017 erlaubt unheilbar kranken Personen den Erwerb von so genannten Suizid-Betäubungsmitteln. Mehr als 100 Anträge für den Erwerb wurden bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt, doch bewilligt wurde kein einziger. Wieso nicht? Gesundheitsminister Spahn untersagt auch weiterhin den positiven Bescheid auf den Erwerb der Suizid-Betäubungsmittel. Dadurch werden Patienten nicht nur um die Freiheit dieser Entscheidung gebracht, sondern auch um ein selbstbestimmtes, ihr Leiden verkürzendes und damit würdiges Sterben.