Noch nie wurde so sehr über den Gründonnerstag diskutiert wie in der vergangenen Woche. Ein Anlass für die Frankfurter PIRATEN, erneut das Thema „Trennung von Staat und Kirche“ in die öffentliche Diskussion zu bringen. Die Idee, dass der Gründonnerstag ein Ruhetag wird, ist eine Sache, immerhin sollte eine Art „Oster-Lockdown“ die dritte Welle brechen, dass jedoch die Bitte des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, nur virtuelle Gottesdienste zu veranstalten, zurückgenommen wurde, gewährt dagegen einen tiefen Einblick in die „Neutralität“ der Beziehungen des Staates und der christlichen Kirchengemeinden. Da kommt selbst eine Pandemie nicht dazwischen! Die Landesregierung schlägt sich gegen jede epidemiologische Notwendigkeit auf die Seite der Kirchen, lässt die Menschen in die Gottesdienste gehen und gefährdet damit Gesundheit und Leben der überwiegend älteren Kirchenbesucher.[1]
Der Staat hat sich in der Verfassung auferlegt, dass er Weltanschauungen und Religionen neutral begegnet. Dies mag auf den ersten Blick so sein, doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass das Christentum viele Privilegien genießt. Unter dem Begriff der „fördernden Neutralität“ wird zum Beispiel verstanden, dass die christlichen Feiertage Weihnachten, Ostern und Pfingsten durch die Verfassung geschützt sind.[2] Dies hat wenig mit Offenheit bzw. Neutralität gegenüber allen Religionen, geschweige denn mit Gleichbehandlung zu tun.
Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb explizit in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm die Trennung von Staat und Kirche:
„Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.“[3]
Diese Form der Neutralität des Staates geht im Kontext von Ostern sogar noch einen Schritt weiter: In den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist auch noch das Tanzverbot gesetzlich festgeschrieben. Hier hat das Land Hessen 1971 jeden der Ostertage entweder ganztägig oder zumindest stundenweise mit einem Tanzverbot belegt:
- Gründonnerstag: 4 bis 24 Uhr
- Karfreitag: ganztägig
- Karsamstag: ganztägig
- Ostersonntag: 4 bis 12 Uhr
- Ostermontag: 4 bis 12 Uhr [4]
„In meinen Augen gibt es hier aktuell einen großen Widerspruch. Seit vielen Jahrzehnten wird an einem Tanzverbot festgehalten, aber die physische Teilnahme an einem Gottesdienst in Zeiten der Pandemie ist wichtiger, als Menschenleben zu schützen. Die PIRATEN fordern nicht ohne Grund seit Jahren die strikte Trennung von Staat und Kirche, um endlich die Bevorzugung jeglicher Glaubensrichtung zu beenden!“
Pawel Borodan, Generalsekretär des Kreisverbandes Frankfurt am Main der Piratenpartei
Noch nie wurde so sehr über den Gründonnerstag diskutiert wie in der vergangenen Woche. Ein Anlass für die Frankfurter PIRATEN, erneut das Thema „Trennung von Staat und Kirche“ in die öffentliche Diskussion zu bringen. Die Idee, dass der Gründonnerstag ein Ruhetag wird, ist eine Sache, immerhin sollte eine Art „Oster-Lockdown“ die dritte Welle brechen, dass jedoch die Bitte des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, nur virtuelle Gottesdienste zu veranstalten, zurückgenommen wurde, gewährt dagegen einen tiefen Einblick in die „Neutralität“ der Beziehungen des Staates und der christlichen Kirchengemeinden. Da kommt selbst eine Pandemie nicht dazwischen! Die Landesregierung schlägt sich gegen jede epidemiologische Notwendigkeit auf die Seite der Kirchen, lässt die Menschen in die Gottesdienste gehen und gefährdet damit Gesundheit und Leben der überwiegend älteren Kirchenbesucher.[1]
Der Staat hat sich in der Verfassung auferlegt, dass er Weltanschauungen und Religionen neutral begegnet. Dies mag auf den ersten Blick so sein, doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass das Christentum viele Privilegien genießt. Unter dem Begriff der „fördernden Neutralität“ wird zum Beispiel verstanden, dass die christlichen Feiertage Weihnachten, Ostern und Pfingsten durch die Verfassung geschützt sind.[2] Dies hat wenig mit Offenheit bzw. Neutralität gegenüber allen Religionen, geschweige denn mit Gleichbehandlung zu tun.
Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb explizit in ihrem aktuellen Grundsatzprogramm die Trennung von Staat und Kirche:
„Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.“[3]
Diese Form der Neutralität des Staates geht im Kontext von Ostern sogar noch einen Schritt weiter: In den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist auch noch das Tanzverbot gesetzlich festgeschrieben. Hier hat das Land Hessen 1971 jeden der Ostertage entweder ganztägig oder zumindest stundenweise mit einem Tanzverbot belegt: