Die Piratenpartei Hessen tritt mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl 2021 an. Auf Listenplatz 5 kandidiert die Frankfurter Piratin Flora Geßner. Ihr ergeht es für die anstehende Bundestagswahl wie vielen anderen trans Menschen auch: Sie steht mit ihrem alten Namen auf dem Wahlzettel. Eine trans Person mit ihrem „Deadname“ zu bezeichnen ist respektlos und erniedrigend. Es handelt sich um eine Form der Diskriminierung, die einer Mehrheit der Gesellschaft vielleicht unbekannt, aber deswegen nicht weniger erniedrigend ist.
Das Problem liegt im deutschen Personenstandsgesetz (PStG). Hier räumt § 45b PStG für trans Menschen die Möglichkeit ein, neben dem Vornamen auch den Geschlechtsreintrag ändern zu lassen. Doch die Hürden hierfür sind hoch und nicht selten müssen die Betroffenen viel Kraft und Geduld aufbringen, um eine Änderung z. B. in ihrem Personalausweis erwirken zu können. Auch eine Auflistung beider Namen, also des alten und des aktuellen, kann zu zusätzlichen Problemen führen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein trans Mensch dadurch überhaupt erst als solcher identifiziert wird. Die letzten Monate haben gezeigt, wie häufig und massiv diese Personengruppe Anfeindungen und Diskriminierung ausgesetzt ist.
„Ich finde es als Kandidatin auf der hessischen Landesliste diskriminierend, dass ich nur mit meinem alten Namen und dem alten Geschlecht auf dem Wahlzettel stehen darf. Ich stelle mir die Frage, wie es für Wählerinnen und Wähler nachvollziehbar sein soll, dass sie mir ihre Stimme geben, wenn sie ihr Kreuz bei einem anderen Namen und einem anderen Geschlecht machen? Es kann nicht sein, dass trans Menschen mit ihrem aktuellen Namen entweder nicht oder nur in Klammern auf dem Wahlzettel stehen dürfen. Dies erhöht in meinen Augen auch die Hemmschwelle, überhaupt als trans Person für irgendein politisches Mandat zu kandidieren.“
Flora Geßner, Beisitzerin der Frankfurter PIRATEN
Die Piratenpartei Hessen tritt mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl 2021 an. Auf Listenplatz 5 kandidiert die Frankfurter Piratin Flora Geßner. Ihr ergeht es für die anstehende Bundestagswahl wie vielen anderen trans Menschen auch: Sie steht mit ihrem alten Namen auf dem Wahlzettel. Eine trans Person mit ihrem „Deadname“ zu bezeichnen ist respektlos und erniedrigend. Es handelt sich um eine Form der Diskriminierung, die einer Mehrheit der Gesellschaft vielleicht unbekannt, aber deswegen nicht weniger erniedrigend ist.
Das Problem liegt im deutschen Personenstandsgesetz (PStG). Hier räumt § 45b PStG für trans Menschen die Möglichkeit ein, neben dem Vornamen auch den Geschlechtsreintrag ändern zu lassen. Doch die Hürden hierfür sind hoch und nicht selten müssen die Betroffenen viel Kraft und Geduld aufbringen, um eine Änderung z. B. in ihrem Personalausweis erwirken zu können. Auch eine Auflistung beider Namen, also des alten und des aktuellen, kann zu zusätzlichen Problemen führen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein trans Mensch dadurch überhaupt erst als solcher identifiziert wird. Die letzten Monate haben gezeigt, wie häufig und massiv diese Personengruppe Anfeindungen und Diskriminierung ausgesetzt ist.