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16.03.2021 – Tag der Informationsfreiheit – Zwischen Bürgerrecht und Nachhilfe in Sachen Transparenz

„Wo auch immer das Interesse der Macht ist, etwas Falsches zu tun, wird etwas Falsches getan werden.“

James Madison (1751 – 1836)

Am 16. März ist der Tag der Informationsfreiheit. Dieser Tag ist auch gleichzeitig der Geburtstag von James Madison. Die Idee, den Freedom auf Information Day zu begehen, stammt aus den USA. Denn Madison war der vierte amerikanische Präsident, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten und hat maßgeblich die amerikanische Verfassung mitgestaltet.[1] Bekannt ist er vor allem dafür geworden, dass er sich den Ideen der Aufklärung verschrieben hatte und sich ihnen verpflichtet fühlte. Dies hat dazu geführt, dass sein damaliger Einfluss sich bis heute wiederfindet. In Deutschland finden sich seine Ideale vor allem im Informationsfreiheitsgesetz, in Initiativen zu Open Government und Open Data wieder.[2] Bei genauerer Betrachtung stehen diese drei Themen in einem engen Zusammenhang zueinander.

Open Government gilt als Schlagwort für eine transparente Zusammenarbeit in der Verwaltungsstruktur. Es soll ein modernes Regierungshandeln ermöglichen.[3] Mit dem Konzept des Open Government geht Open Data quasi „Hand in Hand“, hierbei geht es um die Verfügbarkeit von offenen Daten für alle Bürgerinnen und Bürger und soll mit Hilfe von diskriminierungsfreien Lizenzen wiederverwendet werden können. „Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis profitieren können.“[4]

Doch was wird nun an dieser Stelle für die Bürgerinnen und Bürger getan? Wie können diese aktiv an einer modernen Verwaltung teilhaben bzw. einen Einblick oder gar Überblick darüber bekommen, was in den öffentlichen Verwaltungen vor sich geht? Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes oder auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besagt in § 1, (1): „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“[5] Hieraus lässt sich ableiten, dass dieser Anspruch auf Informationsfreiheit in Deutschland ein Bürgerrecht ist.

Klingt erst mal toll, leider sieht die Realität wie so häufig, wenn es den Staatsapparat bzw. die öffentliche Verwaltung betrifft, etwas anders aus. In Hessen ist das hessische Informationsfreiheitsgesetz im Mai 2018 in Kraft getreten und gilt bis heute als das schlechteste bzw. schwächste deutschlandweit. So sind von Anfang an die Informationspflichten zum Beispiel für die Polizei und den Verfassungsschutz, aber auch für Gemeinden und Landkreise aufgehoben worden. Das Portal für Informationsfreiheit FragDenStaat hatte 2019 das Land Hessen auf Veröffentlichung des Evaluationsberichtes, der die Grundlage für das hessische IFG ist, verklagt, da er nach wie vor von der schwarz-grünen Landesregierung geheim gehalten wurde.[6] Die Klage wurde gewonnen und im Februar 2020 wurde der Evaluationsbericht veröffentlicht. Dabei ist herausgekommen, dass die Besonderheit vor allem darin liegt, dass in Hessen Kommunen vom IFG ausgenommen sind, obwohl diese wohl die meisten Anfragen von den Bürgerinnen und Bürgern zu erwarten hätten.[7] Es ist dennoch ein Gewinn in Sachen mehr Informationsfreiheit und mehr Transparenz in der Verwaltung.

Nicht ohne Grund hat die Piratenpartei folgenden Abschnitt in ihrem Grundsatzprogramm verankert:

Informationsfreiheitsgesetze

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses jedermanns Recht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):

  • Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.
  • Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
  • Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern.
  • Einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand sollten grundsätzlich kostenlos sein.
  • Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
  • Die Einhaltung der Informationsfreiheitsgesetze ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.[8]

Die Tatsache, dass in Hessen Kommunen von ihrer Informationspflicht befreit sind, sollte unserer Meinung nach dazu führen, dass insbesondere Städte wie Frankfurt am Main von sich aus für eine transparente Stadtverwaltung sorgen. Denn Transparenz schafft vor allem das Vertrauen, welches die Bürgerinnen und Bürger ihren Stadtverordneten und Ortsbeiräten entgegenbringen sollen. Gute Stadtpolitik kann nur funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch das Gefühl und die Bestätigung haben, die richtigen Personen gewählt zu haben. In unserer Rhein-Main-Metropole gibt es an dieser Stelle noch viel zu tun!

„Seit vielen Jahren fordern wir schon eine Transparenz- und Informationssatzung für die Stadt Frankfurt. Passiert ist bisher nichts. Es bleibt zu hoffen, dass wir mit der AWO-Affäre etwas dazugelernt haben und das Thema endlich angegangen wird. Informationsfreiheit ist essentiell für eine moderne Demokratie. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Einsicht in die amtlichen Dokumente wahrnehmen können und erneuern auch unsere Forderung aus dem Kommunalwahlprogramm nach einer transparenten Stadtverwaltung“

Pawel Borodan, Generalsekretär des Kreisverbandes Frankfurt am Main der Piratenpartei
Foto von: Stefan Klatt